Für die Aufnahme ihrer eigenen volljährigen
Kinder brauchen Mieter nicht die Erlaubnis des Vermieters. Das geht
aus einem Urteil des Landgerichts Potsdam (Aktenzeichen: 4 S 96/12)
hervor.

Potsdam (dapd). Für die Aufnahme ihrer eigenen volljährigen
Kinder brauchen Mieter nicht die Erlaubnis des Vermieters. Das geht
aus einem Urteil des Landgerichts Potsdam (Aktenzeichen: 4 S 96/12)
hervor.

Eine Mieterin hatte ihre erwachsene Tochter in ihre
Drei-Zimmer-Wohnung aufgenommen, ohne die Vermieterin zu
informieren. Das sei keine schuldhafte Pflichtverletzung der
Mieterin, entschied das Gericht. Im Gegenteil, es ist Teil des
vertragsmäßigen Gebrauchs. Das gilt auch dann, wenn die Tochter
bereits einen eigenen Hausstand begründet hatte.

Da die Drei-Zimmer-Wohnung, die die Mieterin bislang allein
bewohnte, durch eine zweite Person nicht überbelegt ist, durfte die
Mieterin ihre volljährige Tochter aufnehmen.

dapd.djn/T2013021000526/kaf/K2120/mwo

(Potsdam)