Wer von der gesetzlichen Rentenversicherung
eine Rente wegen Erwerbsminderung bekommt, weil er wegen einer zu
hohen Herzfrequenz nicht mehr arbeiten kann, ist nicht automatisch
berufsunfähig und bekommt eine entsprechende Rente von seiner
privaten Versicherung. Das geht aus einer Entscheidung des
Landgerichts Bielefeld hervor.

Bielefeld (dapd). Wer von der gesetzlichen Rentenversicherung
eine Rente wegen Erwerbsminderung bekommt, weil er wegen einer zu
hohen Herzfrequenz nicht mehr arbeiten kann, ist nicht automatisch
berufsunfähig und bekommt eine entsprechende Rente von seiner
privaten Versicherung. Das geht aus einer Entscheidung des
Landgerichts Bielefeld hervor. Nach einem Gutachten war es dem
Versicherten nämlich möglich, durch Einnahme von Medikamenten sowie
ein leichtes Ausdauertraining sehr wohl wieder berufsfähig zu
werden. In einem solchen Fall muss eine private
Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlen.

(Aktenzeichen: Landgericht Bielefeld 1 O 115/07)

dapd.djn/T2012080301614/ome/K2120/ph

(Bielefeld)