Unter bestimmten Umständen kann eine
Tante für Steuerrückstände ihres Neffen und dessen Ehefrau haften.
Das geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz
hervor.

Neustadt/Weinstraße (dapd). Unter bestimmten Umständen kann eine
Tante für Steuerrückstände ihres Neffen und dessen Ehefrau haften.
Das geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz
hervor.

In dem Fall hatte die Tante für den Neffen und dessen Frau in
ihrem Namen ein Konto eröffnet und dem Mann unbeschränkte
Verfügungsvollmacht erteilt. Der ließ von seinen Auftraggebern
Provisionen und Honorare auf das Konto überweisen, weil er mit
seiner Frau derart in finanzielle Schieflage geraten war, dass er
dem Finanzamt 300.000 Euro schuldete und kein Konto eröffnen konnte.

Das Finanzamt verlangte daraufhin von der Tante den Ersatz der
Schulden, weil es der Behörde durch die Eröffnung des Kontos
verwehrt gewesen sei, die Provisionen und Honorare zu pfänden. Das
Finanzamt unterstellte der Frau, dass sie ihrem Neffen wissentlich
geholfen habe, Gelder zu verstecken. Sie muss nun für die
finanziellen Hinterlassenschaften des Neffen einstehen.

(Aktenzeichen: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 5 K 1186/12)

dapd.djn/T2013020401250/ome/K2120/rad

(Neustadt/Weinstraße)