Wer als Autofahrer nach einem Unfall den
Unfallort verlässt, riskiert Ärger mit seiner Kaskoversicherung. Das
geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg hervor.
In dem Fall hatte eine Versicherung vor Gericht gewonnen.

Naumburg (dapd). Wer als Autofahrer nach einem Unfall den
Unfallort verlässt, riskiert Ärger mit seiner Kaskoversicherung. Das
geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg hervor.
In dem Fall hatte eine Versicherung vor Gericht gewonnen.

Sie wollte nicht zahlen, nachdem ein Mann, der einen Crash
verschuldet hatte, den Unfallort verlassen, sein Auto weit entfernt
abgestellt und erst am nächsten Tag die Polizei aufgesucht hatte.
Das sei ein Verstoß gegen die Aufklärungspflicht, entschied das
Gericht, das mit dieser Begründung eine Zahlungsverpflichtung der
Versicherung verneinte.

(Aktenzeichen: Oberlandesgericht Naumburg, 4 U 85/11)

dapd.djn/T2012111900782/ome/K2120/mhs

(Naumburg)