Wer unterwegs am Steuer seines Autos einen
Handyanruf wegdrückt, verstößt trotzdem gegen die geltenden
Verkehrsbestimmungen und kann mit einer Geldbuße bedacht werden. Auf
ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Köln weist die
Deutsche Anwaltshotline in Nürnberg hin.

Nürnberg (dapd). Wer unterwegs am Steuer seines Autos einen
Handyanruf wegdrückt, verstößt trotzdem gegen die geltenden
Verkehrsbestimmungen und kann mit einer Geldbuße bedacht werden. Auf
ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Köln weist die
Deutsche Anwaltshotline in Nürnberg hin.

In dem Fall hatte ein Autofahrer wegen „fahrlässigen Benutzens
eines Mobiltelefons bei der Fahrt“ 50 Euro zu zahlen. Er war nach
richterlicher Feststellung beobachtet worden, wie er hinter dem
Steuer seines fahrenden Wagens ein Handy hielt und auf diesem „mit
dem Daumen drückte“.

Dies bestritt der Mann auch nicht. Allerdings könne in seinem
Fall von einer verbotenen Benutzung des Handys keine Rede sein.
Werde doch, wenn man das Handy ausschalte oder einen Anruf
wegdrücke, gerade das Gegenteil einer Benutzung erreicht, nämlich
kein Gespräch, argumentierte der Mann. Das sah das Gericht anders.

„Der juristische Begriff der Benutzung erfordert hier lediglich
eine Handhabung, die einen klaren Bezug zu einer der Funktionen des
Geräts hat“, erläutert Rechtsanwältin Alexander Wimmer die geltende
Rechtslage. Die manuelle Aktivierung einer Einrichtung des Geräts,
mit der ein eingehender Anruf abgewiesen und die Funkverbindung zu
einem anderen Teilnehmer abgebrochen werden kann, habe laut Kölner
Richterspruch einen solchen direkten Bezug zu den typischen
Funktionen eines Mobiltelefons. Sie sei ebenso eine verbotene
Benutzung wie die Beendigung einer Gesprächsverbindung oder das Ein-
und Ausschalten bei laufendem Motor.

(Aktenzeichen: Oberlandesgericht Köln III-1 RBs 39/12)

dapd.djn/T2012072801250/nom/K2120/mwa

(Nürnberg)