Wird der Deckel eines Gullys bei starkem Regen
immer wieder aus seiner Verankerung gedrückt, kann von höherer
Gewalt keine Rede sein, wenn ein Autofahrer wegen des auf der Straße
stehenden Wassers den offenen Kanalschacht nicht erkennt und
hineinfährt. Entsprechend ist die Gemeinde haftbar, zumal wenn ihr
das Problem bereits bekannt ist.
Nürnberg (dapd). Wird der Deckel eines Gullys bei starkem Regen
immer wieder aus seiner Verankerung gedrückt, kann von höherer
Gewalt keine Rede sein, wenn ein Autofahrer wegen des auf der Straße
stehenden Wassers den offenen Kanalschacht nicht erkennt und
hineinfährt. Entsprechend ist die Gemeinde haftbar, zumal wenn ihr
das Problem bereits bekannt ist. Auf ein entsprechendes Urteil des
Landgerichts Coburg weist die Deutsche Anwaltshotline in Nürnberg
hin.
In dem Fall hatte ein Autofahrer wegen der von einem starken
Regen überfluteten Fahrbahn nicht erkennen können, dass der
Kanalschacht offen war. „Eine nicht vorhersehbare Gefahr für den
ortsunkundigen Pkw-Fahrer, der übrigens im Schritttempo fuhr und
sich somit auch kein Mitverschulden anrechnen lassen muss“,
erläutert Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer die richterliche
Entscheidung.
Trotzdem sprach das Gericht dem Autobesitzer nur einen Bruchteil
der von ihm geforderten Schadenssumme in Höhe von rund 3.000 Euro
zu. Der Grund: Er hatte inzwischen sein Fahrzeug verkauft, und es
gab keine Möglichkeit mehr, dass der gerichtlich eingeschaltete
Sachverständige den Unfallwagen besichtigen konnte. Mit den
vorliegenden Unterlagen ließ sich aber nur eine Schadenssumme von
400 Euro bestätigen.
(Aktenzeichen: Landgericht Coburg 23 O 119/11)
dapd.djn/nom/K2120/mwa
(Nürnberg)