Mieter, die eine Wohnung bei einem
Großunternehmen gemietet haben, müssen bei rückständigen
Mietzahlungen keine Gebühren für ein Inkassounternehmen zahlen. Denn
ein Wohnungsunternehmen mit über 150.000 Einheiten könne die
Mahnungen selbst übernehmen, entschied das Amtsgericht Dortmund. Es
sei nicht notwendig, dafür ein Inkassobüro einzuschalten.

Dortmund (dapd). Mieter, die eine Wohnung bei einem
Großunternehmen gemietet haben, müssen bei rückständigen
Mietzahlungen keine Gebühren für ein Inkassounternehmen zahlen. Denn
ein Wohnungsunternehmen mit über 150.000 Einheiten könne die
Mahnungen selbst übernehmen, entschied das Amtsgericht Dortmund. Es
sei nicht notwendig, dafür ein Inkassobüro einzuschalten.

In dem Fall verlangte ein großes Wohnungsunternehmen von einem
Mieter die Zahlung von Mahn- und Inkassokosten, weil dieser die
Nachzahlung aus einer Heizkostenabrechnung schuldig geblieben war.
Es beauftragte ein Inkassounternehmen, ein kurz zuvor gegründetes
Tochterunternehmen seiner eigenen Firma, die Forderung einzuziehen.
Die Inkassogebühr von 37,50 Euro und eine Auslagenpauschale von 7,50
Euro wollte das Wohnungsunternehmen vom Mieter ersetzt bekommen.

Der Mieter müsse keine Mahn- und Inkassokosten zahlen, entschied
das Gericht. Der gewerbliche Großvermieter hätte die Mahnungen und
Folgeschreiben selbst abfassen können, wie er es in der
Vergangenheit immer getan habe. Die Beauftragung eines
Inkassoinstituts sei nicht notwendig gewesen. Damit habe das
Wohnungsunternehmen seine Schadensminderungspflicht verletzt.

(Aktenzeichen: Amtsgericht Dortmund 425 C 6285/12)

dapd.djn/T2012102203250/kaf/K2120/mwo

(Dortmund)