Freizeitkapitäne dürfen bei groben Verstößen gegen
seemännische Sorgfaltspflichten laut einer Entscheidung des
Oberlandesgerichts Celle nicht auf Geld von ihrer Versicherung
hoffen.
Celle (dapd). Freizeitkapitäne dürfen bei groben Verstößen gegen
seemännische Sorgfaltspflichten laut einer Entscheidung des
Oberlandesgerichts Celle nicht auf Geld von ihrer Versicherung
hoffen. Wer beispielsweise mit seinem Boot gegen
Sicherheitsbestimmungen für den Seeverkehr verstoße, außerdem nur
altes Kartenmaterial an Bord habe und zudem mit hoher
Geschwindigkeit im flachen Wasser unterwegs sei, der könne im
Schadensfall nicht auf finanziellen Ersatz der
Jacht-Kaskoversicherung setzen, entschieden die Richter. In diesem
Fall dürfe die Kaskoversicherung die Leistungen bis auf null Prozent
kürzen, entschied das Gericht. Der Versicherte gehe dann leer aus.
(Aktenzeichen: Oberlandesgericht Celle, 8 U 86/11)
dapd.djn/T2012111302261/ome/K2120/mhs
(Celle)