Hartnäckige Falschparker riskieren ihren
Führerschein und dies unabhängig von der im Flensburger
Verkehrszentralregister eingetragenen Punktezahl. Das
Verwaltungsgericht Berlin bestätigte jetzt die Entziehung der
Fahrerlaubnis auch für den Fall, dass der Führerscheininhaber bloße
Ordnungsvorschriften häufig oder fortlaufend nicht einhält.

Berlin (dapd). Hartnäckige Falschparker riskieren ihren
Führerschein und dies unabhängig von der im Flensburger
Verkehrszentralregister eingetragenen Punktezahl. Das
Verwaltungsgericht Berlin bestätigte jetzt die Entziehung der
Fahrerlaubnis auch für den Fall, dass der Führerscheininhaber bloße
Ordnungsvorschriften häufig oder fortlaufend nicht einhält.

In dem Fall hatte ein Autofahrer mit zwei auf ihn zugelassenen
Wagen in acht Monaten 127 Parkverstöße und 17
Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen. Daraufhin entzog ihm die
zuständige Behörde mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis. Das
Verwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung.

Eine Fahrerlaubnis könne nicht nur bei Eintragungen im
Verkehrszentralregister, sondern auch dann entzogen werden, wenn
sich der Führerscheininhaber aus anderen Gründen als ungeeignet
erwiesen habe, hieß es zur Begründung. Parkverstöße seien für die
Beurteilung der Fahreignung relevant, wenn sie sich über einen
längeren Zeitraum derart häuften, dass sich dadurch eine laxe
Einstellung und Gleichgültigkeit gegenüber Verkehrsvorschriften
jeder Art zeige.

(Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Berlin 4 L 271.12)

dapd.djn/T2012120300494/nom/K2120/mwa

(Berlin)