Wer jetzt seine Schullaufbahn beendet und ins
Berufsleben startet, verliert eventuell den Anspruch auf seine
Waisenrente. Darauf weist das Portal ihre-vorsorge.de hin.
Waisenrenten werden nach dem 18. bis zum 27. Lebensjahr nur noch
gezahlt, wenn die Waise sich in einer schulischen oder beruflichen
Ausbildung befindet oder an einem freiwilligen sozialen oder
ökologischen Jahr teilnimmt.
Offenbach (dapd). Wer jetzt seine Schullaufbahn beendet und ins
Berufsleben startet, verliert eventuell den Anspruch auf seine
Waisenrente. Darauf weist das Portal ihre-vorsorge.de hin.
Waisenrenten werden nach dem 18. bis zum 27. Lebensjahr nur noch
gezahlt, wenn die Waise sich in einer schulischen oder beruflichen
Ausbildung befindet oder an einem freiwilligen sozialen oder
ökologischen Jahr teilnimmt. Eine Verlängerung der Waisenrente über
das 27. Lebensjahr hinaus ist während einer Ausbildung möglich für
Zeiten eines abgeleisteten Wehr- oder Zivildienstes. Zu Unrecht
gezahlte Rente muss zudem zurückgezahlt werden.
dapd.djn/T2012070501479/ome/k2120/ph
(Offenbach)