Ein Foto nach einem Verkehrsverstoß muss deutlich
sein, um den Beschuldigten zu überführen. Ist dies nicht der Fall,
muss der Richter detailliert darlegen, warum er die Person am Steuer
dennoch identifizieren konnte. Ein pauschaler Hinweis auf das Bild
reicht nicht aus.

Berlin (dapd). Ein Foto nach einem Verkehrsverstoß muss deutlich
sein, um den Beschuldigten zu überführen. Ist dies nicht der Fall,
muss der Richter detailliert darlegen, warum er die Person am Steuer
dennoch identifizieren konnte. Ein pauschaler Hinweis auf das Bild
reicht nicht aus. Auf ein entsprechendes Urteil des
Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg weist die Arbeitsgemeinschaft
Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hin. Der Fall sei dem
zuständigen Amtsgericht zur erneuten Entscheidung vorgelegt worden.

Eine Autofahrerin war wegen ungenügenden Sicherheitsabstands zu
einer Geldbuße von 160 Euro verurteilt worden. Der Richter des
Amtsgerichts habe die Frau pauschal anhand eines Frontfotos der
Videoüberwachungsanlage identifiziert. Tatsächlich sei die Frau aber
nur schwer auf dem Bild zu erkennen gewesen. Die Kinnpartie wurde
durch Armaturenbrett und Lenkrad verdeckt, die Augenpartie samt der
Augenbrauen durch eine große Sonnenbrille.

Angesichts der Sachlage hob das Oberlandesgericht das Urteil auf.
Der Richter des Amtsgerichts hätte die auf dem Foto erkennbaren
charakteristischen Merkmale benennen und beschreiben müssen, die ihm
die Identifizierung ermöglicht hätten, hieß es zur Begründung.

(Aktenzeichen: OLG Bamberg 2 Ss OWi 143/12)

dapd.djn/T2013031100281/nom/K2120/mwa

(Berlin)