Wenn ein Mieter einen Angehörigen des Vermieters
angreift, ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung des
Mietverhältnisses. Das entschied das Landgericht Kleve. In dem Fall
war ein Mieter gegen den Vater des Vermieters handgreiflich
geworden, der im Garten eine Pumpe aufbauen wollte.
Kleve (dapd). Wenn ein Mieter einen Angehörigen des Vermieters
angreift, ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung des
Mietverhältnisses. Das entschied das Landgericht Kleve. In dem Fall
war ein Mieter gegen den Vater des Vermieters handgreiflich
geworden, der im Garten eine Pumpe aufbauen wollte. Der Mieter
beschimpfte und beleidigte den Mann, schlug ihm sogar ins Gesicht,
wobei Hörgerät und Brille beschädigt wurden. Außerdem wurde die Hand
des Opfers in einer Tür eingeklemmt.
Der gewalttätige Mieter habe die Vermieter-Rechte schuldhaft
verletzt, urteilte das Gericht. Aufgrund dieses Verhaltens sei es
für den Vermieter nicht mehr zumutbar, das Mietverhältnis
aufrechtzuerhalten.
(Aktenzeichen: Landgericht Kleve 6 S 37/11)
dapd.djn/T2012110100963/kaf/K2120/mwo
(Kleve)