Mieter müssen ihre Balkone von Schnee und Eis
räumen und die Abflüsse freihalten. Sonst haften sie für Schäden,
wie aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Neukölln hervorgeht. In
dem Fall hatte eine Mieterin den Balkonabfluss nicht vom Eis
befreit. Deshalb sammelte sich das Schmelzwasser auf dem Balkon und
drang über die Balkontür in ihre Wohnung ein.
Berlin (dapd). Mieter müssen ihre Balkone von Schnee und Eis
räumen und die Abflüsse freihalten. Sonst haften sie für Schäden,
wie aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Neukölln hervorgeht. In
dem Fall hatte eine Mieterin den Balkonabfluss nicht vom Eis
befreit. Deshalb sammelte sich das Schmelzwasser auf dem Balkon und
drang über die Balkontür in ihre Wohnung ein. Von dort gelangte es
in die darunter liegende Wohnung, wo die Decke und eine Wand
durchfeuchtet wurden.
Die Vermieterin verlangte von der Mieterin den Ersatz der Kosten,
die für die Renovierung der darunter liegenden Wohnung entstanden,
sowie den Ersatz der Mietminderung, die deren Mieter vorgenommen
hatte. Das Gericht gab der Vermieterin recht. Der vereiste Abfluss
sei die alleinige Ursache für das eingedrungene Wasser. Es gehöre zu
den Mieterpflichten, ihn freizuhalten. Die Mieterin müsse deshalb
die entstandenen Schäden ersetzen.
(Aktenzeichen: Amtsgericht Berlin-Neukölln 13 C 197/11)
dapd.djn/T2013012200821/kaf/K2120/mwo
(Berlin)