Betreiber von Photovoltaikanlagen können nach einer
Entscheidung des Finanzgerichts Köln nicht damit rechnen, Baukosten
von Gebäuden steuerlich abzusetzen. Wer sich eine Solaranlage
anschaffen will, errichtet oft einen Carport oder Schuppen, um auf
dem Dach die Module zu installieren. Das Finanzgericht musste jetzt
klären, ob die Kosten für das entsprechende Gebäude steuerlich
absetzbar sind.
Köln (dapd). Betreiber von Photovoltaikanlagen können nach einer
Entscheidung des Finanzgerichts Köln nicht damit rechnen, Baukosten
von Gebäuden steuerlich abzusetzen. Wer sich eine Solaranlage
anschaffen will, errichtet oft einen Carport oder Schuppen, um auf
dem Dach die Module zu installieren. Das Finanzgericht musste jetzt
klären, ob die Kosten für das entsprechende Gebäude steuerlich
absetzbar sind.
Das Gericht sprach sich dagegen aus, die Herstellungskosten des
Gebäudes anteilig steuerlich anzuerkennen. Auch wollte es die
Baukosten nicht dem Betrieb der Photovoltaik-Anlage zuzuordnen, auch
wenn das Gebäude zwingend erforderlich sei, um die Anlage betreiben
zu können. Der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: III R 27/12) wird
jetzt in der Revision das letzte Wort sprechen.
(Aktenzeichen: Finanzgericht Köln, 10 K 3587/11)
dapd.djn/T2012091802072/ome/K2120/mhs
(Köln)