Wer einen Wintergarten bauen lässt,
kann die Lohnkosten der Handwerker steuerlich nicht im Rahmen der
Handwerkerleistungen mit 20 Prozent absetzen. Denn solche
Gebäudeerweiterungen gehören nach Einschätzung des Finanzgerichts
Rheinland-Pfalz nicht zu den begünstigten Maßnahmen, weil damit
Wohn- und Nutzfläche geschaffen oder erweitert wird.

Neustadt/Weinstraße (dapd). Wer einen Wintergarten bauen lässt,
kann die Lohnkosten der Handwerker steuerlich nicht im Rahmen der
Handwerkerleistungen mit 20 Prozent absetzen. Denn solche
Gebäudeerweiterungen gehören nach Einschätzung des Finanzgerichts
Rheinland-Pfalz nicht zu den begünstigten Maßnahmen, weil damit
Wohn- und Nutzfläche geschaffen oder erweitert wird.

Bereits 2006 hatte das Bundesfinanzministerium entschieden, dass
Neubaumaßnahmen, mit denen Nutz- oder Wohnfläche geschaffen wird,
nicht als Handwerkerleistungen zu einem Steuervorteil führen dürfen.

(Aktenzeichen: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 4 K 1933/1)

dapd.djn/T2013011501802/ome/K2120/rad

(Neustadt/Weinstraße)