Die Gewinne eines Pokerspielers unterliegen nach
einem Urteil des Finanzgerichts Köln der Einkommensteuer. In dem
Fall ging es um einen Flugkapitän, der seit Jahren an Pokerturnieren
teilnahm und Preisgelder im sechsstelligen Bereich gewonnen hatte.
Diese hatte das Finanzamt als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
besteuert, weil Gewinne aus Pokerspielen nur bei einem Hobbyspieler
steuerfrei seien.

Köln (dapd). Die Gewinne eines Pokerspielers unterliegen nach
einem Urteil des Finanzgerichts Köln der Einkommensteuer. In dem
Fall ging es um einen Flugkapitän, der seit Jahren an Pokerturnieren
teilnahm und Preisgelder im sechsstelligen Bereich gewonnen hatte.
Diese hatte das Finanzamt als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
besteuert, weil Gewinne aus Pokerspielen nur bei einem Hobbyspieler
steuerfrei seien. Pokere ein Steuerpflichtiger dagegen berufsmäßig,
erziele er sowohl mit seinen Gewinnen als auch mit seinen Fernseh-
und Werbegeldern steuerpflichtige Einkünfte.

Der Flugkapitän erwiderte, dass der Gewinn vor allem vom
Kartenglück abhänge – und damit keine einer sportlichen
Auseinandersetzung vergleichbare Tätigkeit vorliege, bei der
derjenige mit den besten analytischen und psychologischen
Fähigkeiten gewinne. Das Gericht stellte sich aber auf die Seite des
Finanzamts: Die Gewinne seien steuerpflichtig, wenn der Mann
regelmäßig über Jahre hinweg erfolgreich an Turnieren teilnimmt.

Es komme für die Beurteilung nicht darauf an, ob der Erfolg für
einen Durchschnittsspieler oder bezogen auf ein einzelnes Blatt auf
Zufallsergebnissen beruhe. Maßgebend sei, ob der Steuerpflichtige
nach seinen individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten mit guten
Erfolgsaussichten an renommierten Pokerturnieren teilnehmen könne
und wiederholt Gewinne erziele. Da das der Fall war, muss der Mann
die Gewinne versteuern.

(Aktenzeichen: Finanzgericht Köln 12 K 1136/11)

dapd.djn/T2012110902873/ome/K2120/rad

(Köln)