Ein Autoversicherer darf im Falle, dass sein
Versicherter ein Unfall verursacht hat, den Unfallgeschädigten
darauf hinweisen, dass er das ihm zustehende Unfallersatzfahrzeug
bei einem bestimmten Autovermieter deutlich günstiger bekommt. Das
hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Karlsruhe (dapd). Ein Autoversicherer darf im Falle, dass sein
Versicherter ein Unfall verursacht hat, den Unfallgeschädigten
darauf hinweisen, dass er das ihm zustehende Unfallersatzfahrzeug
bei einem bestimmten Autovermieter deutlich günstiger bekommt. Das
hat der Bundesgerichtshof entschieden. Damit gab er der Klage eines
Autovermieters nicht statt, der durch einen solchen Hinweis einer
Autoversicherung eine Kundin verloren hatte.
Eine solche Einmischung müsse der Autovermieter hinnehmen,
entschieden die Richter, weil sie darin keine unzulässige
Einmischung in Interessen des Geschädigten erkennen konnten.
Autovermieter werden durch das Urteil somit unter Druck gesetzt, ein
günstiges Angebot zu unterbreiten, wenn sie ihre Kunden nicht von
den Versicherern ausgespannt bekommen wollen. Grundsätzlich müssen
Geschädigte das günstigste Angebot allerdings nur dann annehmen,
wenn neben der ihnen zustehenden Fahrzeugklasse auch der
Versicherungsschutz für das Fahrzeug vergleichbar mit denen teurerer
Angebote ist.
Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: I ZR 85/10)
dapd.djn/T2012092602970/ome/K2120/mhs
(Karlsruhe)