Eine Rechtsschutzversicherung darf dem
Versicherten keinen Anwalt vorschreiben, bei dem eine geringere
Selbstbeteiligung verlangt wird als bei einem frei gewählten. Das
entschied das Oberlandesgericht Bamberg. Damit stellten sich die
Richter gegen das Urteil der Vorinstanz: Dort hatte es geheißen,
dass ein solches Belohnungssystem vertretbar sei.
Bamberg (dapd). Eine Rechtsschutzversicherung darf dem
Versicherten keinen Anwalt vorschreiben, bei dem eine geringere
Selbstbeteiligung verlangt wird als bei einem frei gewählten. Das
entschied das Oberlandesgericht Bamberg. Damit stellten sich die
Richter gegen das Urteil der Vorinstanz: Dort hatte es geheißen,
dass ein solches Belohnungssystem vertretbar sei. Die Richter
stellten sich damit auf die Seite der klagenden Rechtsanwaltskammer
München, die das Recht auf freie Anwaltswahl in Gefahr sah.
(Aktenzeichen: Oberlandesgericht Bamberg 3 U 236/11)
dapd.djn/T2012071102916/ome/k2120/ph/mwa
(Bamberg)