Eine riskante Situation, die wohl jeder
Autofahrer vom Ausparken auf größeren Parkplätzen kennt: Fahren zwei
Fahrzeuge zeitgleich rückwärts aus ihren Parkboxen heraus, kommt es
schnell zu einem Unfall. In einem solchen Fall ist nach einer
Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm grundsätzlich davon
auszugehen, dass sich die beiden Fahrzeughalter den Schaden teilen.

Karlsruhe (dapd). Eine riskante Situation, die wohl jeder
Autofahrer vom Ausparken auf größeren Parkplätzen kennt: Fahren zwei
Fahrzeuge zeitgleich rückwärts aus ihren Parkboxen heraus, kommt es
schnell zu einem Unfall. In einem solchen Fall ist nach einer
Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm grundsätzlich davon
auszugehen, dass sich die beiden Fahrzeughalter den Schaden teilen.

Das gelte auch dann, wenn einer der beiden Fahrzeugführer das
Unglück habe kommen sehen und daher stehen geblieben sei, stellten
die Richter fest. Das entbinde ihn aber nicht von den besonderen
Sorgfaltspflichten eines Rückwärtsfahrenden, entschied das Gericht.

(Aktenzeichen: Oberlandesgericht Hamm I-9 U 32/12)

dapd.djn/T2012110600913/ome/K2120/mhs

(Karlsruhe)