Wenn auf ramponierten Straßen nicht vor
Schlaglöchern gewarnt wird, steht Autofahrern, deren Fahrzeuge
beschädigt werden, Schadenersatz zu. Auf ein entsprechendes Urteil
des Landgerichts Halle weist der ADAC in München hin.
München (dapd). Wenn auf ramponierten Straßen nicht vor
Schlaglöchern gewarnt wird, steht Autofahrern, deren Fahrzeuge
beschädigt werden, Schadenersatz zu. Auf ein entsprechendes Urteil
des Landgerichts Halle weist der ADAC in München hin.
In dem Fall war ein Autofahrer nachts bei dichtem Verkehr auf der
A 9 München-Berlin mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120
Kilometern pro Stunde unterwegs. Auf der Autobahn hatte sich
aufgrund von sogenanntem Betonfraß ein Schlagloch von 40 mal 60
Zentimeter Größe und über zehn Zentimeter Tiefe gebildet. Aufgrund
der Dunkelheit hatte der Autofahrer keine Möglichkeit, das
Schlagloch zu erkennen oder ihm auszuweichen.
Obwohl der Zustand der Fahrbahn der Autobahnmeisterei bekannt
war, hatte das zuständige Bundesland nach Ansicht des Gerichts nicht
genug getan, um die Verkehrssicherheit auf der Autobahn zu
gewährleisten. Autofahrer müssten durch ein Warnschild auf solche
Schäden aufmerksam gemacht werden, bis Maßnahmen zur
Straßensanierung unternommen würden. Somit habe das Bundesland seine
Verkehrssicherungspflicht verletzt und müsse den entstandenen
Schaden ersetzen.
(Aktenzeichen: Landgericht Hall 4 O 774/11)
dapd.djn/T2012121700534/nom/K2120/mwa
(München)