Beschädigen Wurzeln eines auf dem eigenen
Grundstück stehenden Baumes das Nachbargrundstück, ist der
Eigentümer des Baumes zum Schadenersatz verpflichtet. Das entschied
das Landgericht Itzehoe.
Itzehoe (dapd). Beschädigen Wurzeln eines auf dem eigenen
Grundstück stehenden Baumes das Nachbargrundstück, ist der
Eigentümer des Baumes zum Schadenersatz verpflichtet. Das entschied
das Landgericht Itzehoe.
In dem Fall hatten die armdicken Wurzeln einer 20 Meter hohen
Birke an der Grundstücksgrenze Schäden an einem Schuppen auf dem
Nachbargrundstück verursacht. Der Eigentümer hätte durch das
Einziehen einer sogenannten Wurzelsperrfolie auf dem Grundstück des
Nachbarn den Schaden verhindern können. Dies hatte er jedoch
unterlassen, weil er davon ausging, dass dies Sache des Nachbarn
sei.
(Aktenzeichen: Landgericht Itzehoe 6 O 388/11)
dapd.djn/T2012122701693/kaf/K2120/mwo
(Itzehoe)