Wohnungseigentümer, die das Hausgeld nicht
zahlen, müssen unter Umständen Schadenersatz an die anderen
Wohnungseigentümer zahlen. Das geht aus einem Urteil des
Landgerichts Saarbrücken hervor.

Saarbrücken (dapd). Wohnungseigentümer, die das Hausgeld nicht
zahlen, müssen unter Umständen Schadenersatz an die anderen
Wohnungseigentümer zahlen. Das geht aus einem Urteil des
Landgerichts Saarbrücken hervor.

Ein Wohnungseigentümer hatte seine Wohnung vermietet. Die
Mieterin zog aber aus, weil wiederholt Heizung und Warmwasser
ausgefallen waren. Ursache für die Ausfälle war, dass die übrigen
Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) die im
Wirtschaftsplan beschlossenen Hausgelder entweder überhaupt nicht,
verspätet oder nur zum Teil bezahlten und deshalb der Heizöltank
leer war. Deshalb verlangte der Eigentümer von der WEG Schadenersatz
für die entgangenen Mieten.

Ohne Erfolg. Denn er hatte seinen Schadenersatzanspruch an die
Eigentümergemeinschaft geltend gemacht. Die richtige Adresse wären
aber die Eigentümer gewesen, die die Hausgelder nicht oder nicht
ordnungsgemäß gezahlt hatten. Falls einem Eigentümer wegen des
Zahlungsverhaltens der übrigen Wohnungseigentümer ein
Schadenersatzanspruch zustehen sollte, besteht dieser nicht
gegenüber der WEG, sondern allenfalls gegenüber den einzelnen
Wohnungseigentümern, soweit diese Pflichtverletzungen begangen und
diese zu vertreten haben, stellte das Gericht klar.

(Aktenzeichen: Landgericht Saarbrücken 5 S 23/11)

dapd.djn/T2012101102774/kaf/K2120/mwo

(Saarbrücken)