Reagiert ein Mieter nicht auf die Ankündigung
einer Mieterhöhung, kann der Vermieter nicht davon ausgehen, dass
der Mieter zustimmt. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts
Stuttgart hervor. In dem Fall hatte der Eigentümer den zusätzlichen
Betrag im Lastschriftverfahren vom Konto des Vertragspartners
abgebucht, nachdem er nichts von ihm gehört hatte.

Stuttgart (dapd). Reagiert ein Mieter nicht auf die Ankündigung
einer Mieterhöhung, kann der Vermieter nicht davon ausgehen, dass
der Mieter zustimmt. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts
Stuttgart hervor. In dem Fall hatte der Eigentümer den zusätzlichen
Betrag im Lastschriftverfahren vom Konto des Vertragspartners
abgebucht, nachdem er nichts von ihm gehört hatte. Nach Monaten
legte der Mieter doch Einspruch gegen die Mieterhöhung ein und
forderte das zuviel gezahlte Geld zurück.

Zu Recht, wie das Gericht befand. Das widerspruchslose Schweigen
könne nicht als Zustimmung gewertet werden. Erschwerend komme hinzu,
dass die Mieter rechtlich unerfahren seien und nicht gut deutsch
sprechen. Bei ihnen habe man annehmen müssen, dass sie aus Angst um
ihre Wohnung und aus Unkenntnis der Mieterhöhung zunächst nicht
widersprochen habe. (AZ: 13 S 41/11)

dapd.djn/T2012070503796/kaf/K2120/mwo

(Stuttgart)