Wer alkoholkrank ist und über längere Zeit eine
Selbsthilfegruppe besucht, kann einen Teil der Kosten steuerlich
geltend machen. Das entschied das Finanzgericht Münster.

Münster (dapd). Wer alkoholkrank ist und über längere Zeit eine
Selbsthilfegruppe besucht, kann einen Teil der Kosten steuerlich
geltend machen. Das entschied das Finanzgericht Münster.

Absetzbar sind der Entscheidung zufolge der Beitrag sowie die
Fahrtkosten zum Besuch der Gruppe. Allerdings müssen Steuerzahler
immer einen Teil dieser außergewöhnlichen Belastungen selbst tragen.
Die Höhe des Eigenanteils richtet sich dabei nach dem Einkommen und
dem Familienstand.

(Aktenzeichen: Finanzgericht Münster 10 K 200/10 E)

dapd.djn/T2013031201351/ome/K2120/rad

(Münster)