Wenn sich ein Selbstständiger ein besonders
teures Auto leistet, kann das Finanzamt die Kosten dafür auf einen
angemessenen Betrag kürzen. In einem vom Finanzgericht Nürnberg
entschiedenen Fall leaste ein Tierarzt sich einen Ferrari-Spider und
wollte die Kosten dafür steuerlich geltend machen.
München (dapd). Wenn sich ein Selbstständiger ein besonders
teures Auto leistet, kann das Finanzamt die Kosten dafür auf einen
angemessenen Betrag kürzen. In einem vom Finanzgericht Nürnberg
entschiedenen Fall leaste ein Tierarzt sich einen Ferrari-Spider und
wollte die Kosten dafür steuerlich geltend machen.
Das Finanzamt spielte jedoch nicht mit. Die hohen Kilometerkosten
von fast 15 Euro pro gefahrenen Kilometer dürften nicht als
Betriebsausgaben abgezogen werden, da diese Kosten in einem komplett
unausgewogenen Verhältnis zu der geringen betrieblichen Nutzung des
Fahrzeugs stünden.
Der Hintergrund: Trotz der hohen Kosten wurde der Ferrari gerade
einmal 3.000 Kilometer im Jahr gefahren. Das Gericht stellte sich
auf die Seite des Finanzamts. Das Finanzamt musste nur einen
Kostensatz von zwei Euro je Kilometer anerkennen – das entspricht
dem Kilometersatz eines Modells der Oberklasse. Der Bundesfinanzhof
wird sich jetzt in der Revision noch einmal mit dem Fall befassen
müssen.
(Aktenzeichen: Finanzgericht Nürnberg 7 K 966/2009;
Bundesfinanzhof VIII R 20/12)
dapd.djn/T2013040200912/ome/K2120/pon
(München)