Wer als Fußball-Torwart einen Muskelabriss beim
Abschlagen des Balls erleidet, bekommt Geld von der privaten
Unfallversicherung. Das entschied das Oberlandesgericht München.
Denn das Schießen des Balls stellt ein von außen auf den Körper
wirkendes Ereignis im Sinne der Unfallversicherungsbedingungen dar.

München (dapd). Wer als Fußball-Torwart einen Muskelabriss beim
Abschlagen des Balls erleidet, bekommt Geld von der privaten
Unfallversicherung. Das entschied das Oberlandesgericht München.
Denn das Schießen des Balls stellt ein von außen auf den Körper
wirkendes Ereignis im Sinne der Unfallversicherungsbedingungen dar.
Ob die Eigenbewegung des Torwarts mitursächlich für die Verletzung
war, spielt insoweit keine Rolle, als dass die Außeneinwirkung
maßgeblich ist, so dass die Versicherung zahlen muss.

(Aktenzeichen: OLG München 25 U 3980/11)

dapd.djn/T2012080301995/ome/k2120/ph

(München)