Ein Mieter hat kein Recht zur Einsicht in
ein Gutachten, das der Vermieter über die Ursache von Schimmel in
seiner Wohnung in Auftrag gab. Das geht aus einer Entscheidung des
Amtsgerichts Bad Segeberg hervor.

Bad Segeberg (dapd). Ein Mieter hat kein Recht zur Einsicht in
ein Gutachten, das der Vermieter über die Ursache von Schimmel in
seiner Wohnung in Auftrag gab. Das geht aus einer Entscheidung des
Amtsgerichts Bad Segeberg hervor.

Die Mieter einer Wohnung, in der Schimmel aufgetreten war, hatten
von der Vermieterin die Herausgabe der Messergebnisse verlangt, weil
damit die Schadensursache beurteilt werden könne. Die Vermieterin
erklärte jedoch, die Messergebnisse seien nicht aussagekräftig.

Die Vermieterin muss die Messergebnisse nicht herausgeben und
auch keine Auskunft hierüber erteilen, befand das Gericht. Ein
solcher Anspruch ergebe sich weder aus dem Mietvertrag noch aus dem
Gesetz. Die Auskunft über die Messergebnisse sei auch nicht zwingend
notwendig, damit der Mieter seine Rechte durchsetzen könne. Den
Mietern stehe es frei, durch eine eigene Klimamessung oder ein
selbstständiges Beweisverfahren Informationen zu erlangen, die für
die Wahrnehmung ihrer Rechte erforderlich sind.

(Aktenzeichen: Amtsgericht Bad Segeberg 17 C 21/12)

dapd.djn/T2012120501396/kaf/K2120/mwo

(Bad Segeberg)