Lassen Kunden einen Versicherungsvertrag auf
neue Bedingungen umstellen, müssen Sie selbst prüfen, ob der neue
Vertrag alle gewünschten Leistungen enthält. Sie dürfen dabei nicht
darauf vertrauen, dass der Versicherungsvermittler sie umfassend
berät.
Ingolstadt (dapd). Lassen Kunden einen Versicherungsvertrag auf
neue Bedingungen umstellen, müssen Sie selbst prüfen, ob der neue
Vertrag alle gewünschten Leistungen enthält. Sie dürfen dabei nicht
darauf vertrauen, dass der Versicherungsvermittler sie umfassend
berät. Denn der haftet nach einer Entscheidung des Landgerichts
Ingolstadt nur bei einem Neuabschluss für Beratungsfehler, nicht
aber bei einer Vertragsumstellung.
In dem Fall war eine Wohngebäudeversicherung umgestellt worden,
und der Vermittler hatte behauptet, sämtliche Rohre auf dem
Grundstück seien von der Versicherung umfasst. Tatsächlich stimmte
das nicht, so dass die Hausbesitzerin auf einem Wasserschaden von
mehreren Tausend Euro sitzenblieb. Für seine Falschaussage konnte
der Vermittler jedoch nicht zur Rechenschaft gezogen werden, da er
nach Einschätzung des Gerichts dafür nicht haftbar zu machen sei.
(Aktenzeichen: Landgerichts Ingolstadt 33 O 136/10)
dapd.djn/T2013010200571/ome/K2120/rad
(Ingolstadt)