Auch Fahrräder können Parkschäden anrichten:
Wenn sie beim Umfallen ein Auto zerkratzen, kann dies schnell teuer
werden. Haften muss dann der Besitzer des Fahrrades, wie das
Amtsgericht Düsseldorf entschied.
Düsseldorf (dapd). Auch Fahrräder können Parkschäden anrichten:
Wenn sie beim Umfallen ein Auto zerkratzen, kann dies schnell teuer
werden. Haften muss dann der Besitzer des Fahrrades, wie das
Amtsgericht Düsseldorf entschied.
In dem Fall hatte ein Mann sein Fahrrad etwa einen Meter von
einem Auto entfernt geparkt. Als es umfiel, zerkratzte es den Lack
des Wagens. Zahlen muss der Besitzer des Fahrrads: Er habe laut
Gericht damit zu rechnen, dass das Fahrrad umfallen oder umgestoßen
werden kann. Er müsse deshalb einen entsprechenden
Sicherheitsabstand einhalten oder das Fahrrad so parken, dass es
nicht umkippen kann. Tut er das nicht, muss er Schadenersatz zahlen.
(Aktenzeichen: Amtsgericht Düsseldorf 45 C 8793/11)
dapd.djn/T2012071102657/ome/k2120/ph
(Düsseldorf)