Wenn ein Unternehmen Geschäftspartner und
Mitarbeiter zu einer Regattafahrt einlädt, können die Kosten nicht
als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Eine Firma hatte zu
einer Fahrt auf einem historischen Segelschiff im Rahmen der Kieler
Woche geladen und sich anschließend auf die steuerliche Behandlung
von VIP-Logen in Stadien berufen. Deren Kosten sind steuerlich
absetzbar.

München (dapd). Wenn ein Unternehmen Geschäftspartner und
Mitarbeiter zu einer Regattafahrt einlädt, können die Kosten nicht
als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Eine Firma hatte zu
einer Fahrt auf einem historischen Segelschiff im Rahmen der Kieler
Woche geladen und sich anschließend auf die steuerliche Behandlung
von VIP-Logen in Stadien berufen. Deren Kosten sind steuerlich
absetzbar.

Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: IV R 25/09) folgte dieser
Argumentation aber nicht. Schiffsreisen sind demnach grundsätzlich
nicht absetzbar, weil es Ausgaben für eine unangemessene
Repräsentation sind, die nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt
werden dürfen, entschieden die Münchner Richter. Die Analogie zu den
VIP-Logen sahen sie nicht, weil dort – anders als bei der Regatta –
gebündelte Leistungen eines Sportveranstalters bezogen werden.

dapd.djn/T2012092401753/ome/K2120/rad

(München)