Für Rennfahrer bietet eine
Berufsunfähigkeitsversicherung keinen Schutz. Nach einem Urteil des
Oberlandesgerichts Düsseldorf muss die Versicherung nicht zahlen,
wenn die Berufsunfähigkeit Folge einer Rennveranstaltung ist
(Aktenzeichen: I-4 U 89/10).

Düsseldorf (dapd). Für Rennfahrer bietet eine
Berufsunfähigkeitsversicherung keinen Schutz. Nach einem Urteil des
Oberlandesgerichts Düsseldorf muss die Versicherung nicht zahlen,
wenn die Berufsunfähigkeit Folge einer Rennveranstaltung ist
(Aktenzeichen: I-4 U 89/10). Das gelte selbst dann, wenn der Unfall
lediglich auf einer Übungsfahrt passierte, die dazu dienen sollte,
das Fahrzeug vor einem Rennen richtig einzustellen. Denn die
Risikolage sei bei einer solchen Testfahrt auf der Rennstrecke
vergleichbar mit einer Fahrt unter Rennbedingungen. Diese spezielle
Risikolage sei Grund für den Leistungsausschluss, entschied das
Gericht.

dapd.djn/T2012091302101/ome/K2120/mhs

(Düsseldorf)