Arbeitnehmer können auch künftig vor ihrem 67.
Geburtstag in Rente gehen.
Berlin (dapd). Arbeitnehmer können auch künftig vor ihrem 67.
Geburtstag in Rente gehen. Wer sich für den vorgezogenen Ruhestand
mit 63 Jahren entscheidet, muss aber eine empfindliche Kürzung
seiner Altersrente hinnehmen: Noch-Erwerbstätige, die im Jahr 1949
geboren wurden und mit 65 Jahren und drei Monaten eine
abschlagsfreie Rente bekommen, verzichten bei Rentenbeginn mit 63
Jahren auf 8,1 Prozent ihrer Monatsrente. Durch die schrittweise
Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre steigt der Abschlag für
jüngere Jahrgänge auf bis zu 12,6 Prozent.
Um drastische Einbußen zu vermeiden, können Arbeitnehmer ihre
Arbeitszeit allerdings auch ab dem 63. Geburtstag reduzieren und
gleichzeitig eine Teilrente beziehen. Teilrentner bekommen auf
Antrag entweder ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel ihrer
Altersrente ausbezahlt. Gleichzeitig dürfen sie ihre Teilrente durch
Arbeitseinkommen bis zu bestimmten Hinzuverdienstgrenzen aufstocken.
Zwar müssen auch Teilrentner Rentenabschläge hinnehmen, diese
fallen aber geringer aus als bei einer vollen vorgezogenen
Altersrente. Die Minderung betrifft nämlich nur den Teil der Rente,
der tatsächlich vorzeitig in Anspruch genommen wurde. Bei einer
halben Rente beispielsweise wird auch nur der halbe Abschlag fällig.
Zudem zahlen Teilrentner mit einer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung weiterhin Rentenversicherungsbeiträge, die ihren
Rentenanspruch erhöhen.
Zwtl.: Individuelle Höchstgrenzen für den Hinzuverdienst
Um zu verhindern, dass Arbeitnehmer dank der Teilrente mehr
verdienen als vor Rentenbeginn, gelten individuelle Höchstgrenzen
für den Hinzuverdienst, die im Rentenbescheid angegeben sind. Je
höher das Einkommen in den drei Jahren vor Rentenbeginn war, desto
mehr Geld dürfen Teilrentner verdienen. Für Arbeitnehmer, die exakt
so viel verdienen wie der durchschnittliche Versicherte (monatlich
2.839,25 Euro brutto), beläuft sich beispielsweise die
Einkommensgrenze für eine Drittel-Teilrente auf gut 2.021 Euro
beziehungsweise 1.794 Euro in Ostdeutschland.
Allerdings dürfen Teilrentner für zwei Monate im Jahr bis zum
Doppelten der Höchstgrenzen verdienen, ohne ihren Rentenanspruch zu
gefährden. Damit können Arbeitnehmer beispielsweise bezahlte
Überstunden machen oder Weihnachtsgeld bekommen, ohne dass sie eine
Rückforderung der Rentenversicherung befürchten müssen.
Weitere Informationen zur Teilrente gibt die Deutsche
Rentenversicherung vor Ort oder im Internet unter
http://url.dapd.de/ehahZY .
dapd.djn/T2013032201419/rog/K2120/mwa
(Berlin)