Immer mehr Rentner müssen eine Steuererklärung
abgeben. Das gilt nach einer Mitteilung des Neuen Verbandes der
Lohnsteuerhilfevereine auch für Rentner, die im Ausland leben, aber
in Deutschland eine Altersversorgung beziehen. Diese Zahlungen
müssen in der Regel in Deutschland versteuert werden.
Berlin (dapd). Immer mehr Rentner müssen eine Steuererklärung
abgeben. Das gilt nach einer Mitteilung des Neuen Verbandes der
Lohnsteuerhilfevereine auch für Rentner, die im Ausland leben, aber
in Deutschland eine Altersversorgung beziehen. Diese Zahlungen
müssen in der Regel in Deutschland versteuert werden.
Viele deutsche Rentner im Ausland werden deshalb derzeit mit
Schreiben von deutschen Finanzämtern daran erinnert, dass sie in
Deutschland beschränkt steuerpflichtig sind. Der steuerpflichtige
Rentenanteil wird dabei weitgehend ohne Abzugsmöglichkeiten
besteuert. Bereits bei einer Rente von 500 Euro monatlich kann die
Belastung damit mehr als 600 Euro jährlich betragen. Sonderausgaben,
außergewöhnliche Belastungen und das steuerfreie Existenzminimum
werden nicht berücksichtigt.
Weil die Daten der deutschen Rentenversicherer der
Finanzverwaltung gemeldet wurden, fordert das für die meisten
Auslandsrentner zuständige Finanzamt Neubrandenburg die Betroffenen
auf, eine Steuererklärung abzugeben. Wen diese Nachricht nicht
erreicht oder wer der Aufforderung nicht nachkommt, wird vom
Finanzamt einen sogenannten Schätzbescheid erhalten. Rentner, die
nicht wissen, ob und in welchem Umfang sie steuerpflichtig sind,
sollten einen Steuerexperten zu Rate ziehen, der auch beim
Anfertigen der Steuererklärung helfen kann.
dapd.djn/T2012100401348/ome/K2120/rad
(Berlin)