Mit Inkrafttreten des Alterseinkünfte-Gesetzes im
Jahr 2005 sind Rentner viel häufiger als früher steuerpflichtig, da
mindestens 50 Prozent der Rente der Besteuerung unterworfen werden.
Zuvor war es meist nur die Hälfte.
Berlin (dapd). Mit Inkrafttreten des Alterseinkünfte-Gesetzes im
Jahr 2005 sind Rentner viel häufiger als früher steuerpflichtig, da
mindestens 50 Prozent der Rente der Besteuerung unterworfen werden.
Zuvor war es meist nur die Hälfte. Die Rentenversicherungsträger
sind zudem verpflichtet, die Höhe der Renten in Form von sogenannten
Rentenbezugsmitteilungen automatisch online an die Zentrale
Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu übermitteln.
Diese gesetzliche Verpflichtung zur flächendeckenden Information
an den Fiskus betrifft nicht nur öffentliche und private
Rentenkassen und Versorgungswerke, sondern auch private
Lebensversicherer. In den vergangenen Jahren wurden so Informationen
von Renten- und Pensionskassen, Versorgungswerken und
Lebensversicherern gesammelt.
Die Behörde weiß damit von jedem Ruheständler, was er an
gesetzlichen und privaten Renten kassiert. Damit geraten Rentner
nach Auskunft des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine schnell
in den Fokus des Finanzamts.
Aktuell nehmen die Behörden in Nordrhein-Westfalen Rentner ins
Visier, die den ZfA-Daten zufolge steuerpflichtig sind, sich aber
bisher nicht gemeldet haben. Wenn die Auswertung ergibt, dass
gegebenenfalls Steuern zu zahlen sind, werden die Rentner
aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben – im Zweifel
rückwirkend bis ins Jahr 2005.
Im Jahr 2013 werden dann auch Auslandseinkünfte systematisch
erfasst und abgeglichen, so dass auch Renten im EU-Ausland
bekanntwerden.
dapd.djn/T2012090700269/ome/K2120/mwa
(Berlin)