Wenn Rentner umziehen, berührt das ihre
gesetzlichen Rentenansprüche eigentlich nicht. Ausnahmen gibt es
aber für Empfänger einer Hinterbliebenenrente sowie für
Spät-Aussiedler, Vertriebene und Zugezogene, die Zeiten nach dem
deutsch-polnischen Rentenabkommen auf ihrem Versicherungskonto
haben. Darauf weist das Portal ihre-vorsorge.de hin.
Offenbach (dapd). Wenn Rentner umziehen, berührt das ihre
gesetzlichen Rentenansprüche eigentlich nicht. Ausnahmen gibt es
aber für Empfänger einer Hinterbliebenenrente sowie für
Spät-Aussiedler, Vertriebene und Zugezogene, die Zeiten nach dem
deutsch-polnischen Rentenabkommen auf ihrem Versicherungskonto
haben. Darauf weist das Portal ihre-vorsorge.de hin.
Für Witwen und Witwer aus den alten Ländern, die neben ihrer
eigenen eine Hinterbliebenenrente beziehen, kann sich bei einem
Umzug in die neuen Länder der Auszahlbetrag verringern. Grund dafür
sind unterschiedliche Freibeträge für Hinterbliebenenrenten im Osten
und Westen. Wer als Rentner den Umzug aus dem westlichen in den
östlichen Teil Deutschlands plant, sollte sich deshalb an eine
Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder
an das kostenlose Servicetelefon 0800/10 00 48 00 wenden.
dapd.djn/T2013022101563/ome/K2120/rad
(Offenbach)