Wird ein Versicherter dauerhaft berufsunfähig, muss
eine Restschuldversicherung nicht zahlen. Das entschied das
Oberlandesgericht Celle (Aktenzeichen: 8 U 121/12). Demnach sichert
eine Restschuldversicherung als Arbeitsunfähigkeitsversicherung zwar
einen vorübergehenden Verdienstausfall ab.

Celle (dapd). Wird ein Versicherter dauerhaft berufsunfähig, muss
eine Restschuldversicherung nicht zahlen. Das entschied das
Oberlandesgericht Celle (Aktenzeichen: 8 U 121/12). Demnach sichert
eine Restschuldversicherung als Arbeitsunfähigkeitsversicherung zwar
einen vorübergehenden Verdienstausfall ab.

Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit entstehe aber kein
Verdienstausfall mehr, da der Versicherte nicht mehr in der Lage
sei, Arbeitseinkommen zu erzielen, entschied das Gericht. Mit dem
Eintritt der Berufsunfähigkeit dürfe die Restschuldversicherung
somit ihre Leistungen einstellen.

dapd.djn/T2012111900434/ome/K2120/mhs

(Celle)