Wer regelmäßig in ein berufsständisches
Versorgungswerk einzahlt, bekommt im Alter nicht nur eine Rente,
sondern erhält oft auch eine Abfindung in Form einer Einmalzahlung.
München (dapd). Wer regelmäßig in ein berufsständisches
Versorgungswerk einzahlt, bekommt im Alter nicht nur eine Rente,
sondern erhält oft auch eine Abfindung in Form einer Einmalzahlung.
Die steuerliche Behandlung dieser Zahlungen ist aber umstritten:
Seit 2005 versteuern die Finanzämter sie mit dem Besteuerungsanteil
– ob zu Recht muss nun der Bundesfinanzhof in mehreren
Revisionsverfahren (Aktenzeichen: X R 3/12, X R 11/12 und X R 21/12)
klären.
Bis zu einem endgültigen Urteil der Bundesrichter sollten
Betroffene Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen und ein
Ruhen des Verfahrens beantragen. Damit können sie von einer
gegebenenfalls positiven Entscheidung zu profitieren.
dapd.djn/T2013020401238/ome/K2120/rad
(München)