Wer krank wird, bekommt als Angestellter zunächst
weiter Geld vom Arbeitgeber. Bis zu sechs Wochen fließt das normale
Gehalt dann weiter. Gesetzlich Versicherte erhalten nach dieser Zeit
Krankengeld von der Kasse. Anders ist dies bei Selbstständigen und
Privatversicherten: Sie müssen sich selbst um die Absicherung eines
Krankentagegelds kümmern.

Berlin (dapd). Wer krank wird, bekommt als Angestellter zunächst
weiter Geld vom Arbeitgeber. Bis zu sechs Wochen fließt das normale
Gehalt dann weiter. Gesetzlich Versicherte erhalten nach dieser Zeit
Krankengeld von der Kasse. Anders ist dies bei Selbstständigen und
Privatversicherten: Sie müssen sich selbst um die Absicherung eines
Krankentagegelds kümmern.

Allerdings sollten auch gesetzlich Versicherte wissen, dass ihr
Krankentagegeld der Höhe nach begrenzt ist. Berechnet wird die
Zahlung unabhängig vom tatsächlichen Nettogehalt nur auf Basis der
Beitragsbemessungsgrenze. Davon fließen maximal 70 Prozent als
Krankengeld, nachdem die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung
abgezogen wurden.

Derzeit liegt der Höchstsatz für Krankentagegeld damit bei rund
2.300 Euro im Monat. Dieser unterliegt noch dem
Progressionsvorbehalt, wird also bei anderen Einkünften
steuerpflichtig. Hier droht vor allem Gutverdienern eine erhebliche
finanzielle Lücke, die über eine private Krankentagegeldversicherung
geschlossen werden sollte.

Zwtl.: Tagessatz richtig wählen

Entscheidend ist dabei die Höhe des Krankentagegelds. Das
monatliche Nettogehalt wird durch 30 geteilt und so der Tagessatz
für die Versicherung ermittelt. Davon können gegebenenfalls
vorhandene Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Kasse abgezogen
werden. Was bleibt, ist der Tagessatz, der versichert werden sollte.

Dabei sollte der Vertrag eine Option vorsehen, die einmal
vereinbarten Leistungen während der Laufzeit erhöhen zu können. Denn
die heute festgestellte Einkommenslücke bei Krankheit kann in ein
paar Jahren schon deutlich größer sein. Und dann sollte die
Krankentagegeldversicherung anpassbar sein.

Zwtl.: Auf die Bedingungen kommt es an

Um im Ernstfall den Einkommensverlust ausgleichen zu können,
brauchen Versicherte eine Krankentagegeldversicherung mit
Top-Bedingungen. Entscheidend dabei sind Wartezeitenregelungen:
Meist besteht eine Wartezeit von drei Monaten, in denen bei
Krankheit kein Krankentagegeld gezahlt wird. Diese Wartezeit beginnt
bei vielen Versicherungen aber von vorn zu laufen, wenn der Vertrag
ergänzt oder erweitert wird, etwa bei einer Erhöhung des
Tagessatzes.

Allerdings gilt die Wartezeit dann nur für den hinzugekommenen
Schutz. Gute Tarife sehen allerdings keine Wartezeit bei Unfällen
oder bei akuten Infektionskrankheiten vor. Optimal sind daher
Krankentagegeldversicherungen, die auf die Einhaltung einer
Wartezeit verzichten, wenn sich der Antragsteller ärztlich
untersuchen lässt und ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorlegt.

Zwtl.: Schutz nicht verwechseln

Verbraucher sollten dabei die wichtige
Krankentagegeldversicherung nicht mit der
Krankenhaustagegeldversicherung verwechseln. Letztere zahlt einen
Tagessatz, wenn der Versicherte in einer Klinik stationär behandelt
wird.

Der versicherte Tagessatz liegt hier meist zwischen 10 und 20
Euro und ist damit schon der Höhe nach nicht als Einkommensersatz
geeignet. Außerdem wird nur gezahlt, wenn der Versicherte
tatsächlich im Krankenhaus liegt. Solange der Kranke zu Hause ist,
bekommt er von der Krankenhaustagegeldversicherung keinen Cent. Als
Einkommensersatz taugt deshalb nur eine „echte“
Krankentagegeldversicherung.

dapd.djn/T2012121901964/ome/K2120/rad

(Berlin)