Viele Eltern möchten für ihre Kinder Geld
zurücklegen. Dabei gilt es aber, einige Regeln zu beachten, um das
Ersparte sicher und rentabel anzulegen. Und auch steuerliche Fragen
spielen eine Rolle.
Berlin (dapd). Viele Eltern möchten für ihre Kinder Geld
zurücklegen. Dabei gilt es aber, einige Regeln zu beachten, um das
Ersparte sicher und rentabel anzulegen. Und auch steuerliche Fragen
spielen eine Rolle.
So gelten vor allem festverzinsliche Anlagen wie Festgeldkonten
und Sparbriefe als sicher. Bei diesen Anlageformen wird das Geld für
einen bestimmten Zeitraum fest angelegt, wobei die Verzinsung von
vornherein sicher und die Gefahr von Kursschwankungen so
ausgeschlossen ist. Diese Produkte sind vor allem dann gut geeignet,
wenn klar ist, dass das Kind das Geld erst zu einem bestimmten
Zeitpunkt wie dem 18. Geburtstag erhalten soll.
Eltern, die Wert darauf legen, dass das Geld jederzeit verfügbar
ist, sollten dagegen auf ein Tagesgeldkonto setzen. Dieses bietet
bei gleicher Sicherheit mehr Flexibilität. Das altbekannte Sparbuch
ist zwar ebenfalls eine ausgesprochen sichere Anlageform – wegen der
niedrigen Rendite aber heutzutage nicht mehr unbedingt zu empfehlen.
Anstelle einer Einmalanlage wollen Eltern häufig monatlich oder
vierteljährlich einen kleinen Betrag für ihre Kinder zurücklegen. In
diesem Fall bieten sich für Sicherheitsbewusste Banksparpläne an.
Sie werden alternativ mit fester oder variabler Verzinsung
angeboten.
Zwtl.: Mehr Rendite mit Aktien, Fonds und Zertifikaten
Wenn Eltern für bessere Renditechancen ein etwas höheres Risiko
eingehen wollen, sind börsennahe Anlagen eine gute Wahl. Sie
beinhalten allerdings grundsätzlich immer die Gefahr von
Kursschwankungen. Wird das Geld für die Kinder aber bereits im
Säuglings- oder Kleinkindalter angelegt, bleibt das Risiko dennoch
überschaubar. Schwächephasen an den Aktienmärkten gleichen sich dann
über die Jahre meist aus.
„Bei einem frisch geborenen Erdenbürger kann ein Teil des
Vermögens aufgrund der langen Laufzeit auch in chancenorientierte
Geldanlagen – wie Aktienfonds – investiert werden“, rät Ralf
Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW. Auch in Fonds kann durch
Fondssparpläne monatlich oder vierteljährlich in kleineren Beträgen
investiert werden.
Zwtl.: Finger weg von Ausbildungsversicherungen
Auch die Versicherer bieten mit der Ausbildungsversicherung ein
spezielles Anlageprodukt für Kinder an. Allerdings ist von diesen
Kapitallebensversicherungen für Kinder auf jeden Fall abzuraten,
weil sie gleich mehrere Nachteile haben. So schmälern hohe
Abschluss- und Verwaltungskosten die Rendite, und es drohen hohe
Verluste, wenn der Vertrag vorzeitig aufgelöst werden soll.
„Es handelt sich hierbei auch um kostenintensive, unrentable
Kapitallebensversicherungen, von denen man unseres Erachtens die
Finger lassen sollte“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten
(BdV). Sinnvoller ist eine Risikolebensversicherung, die
sicherstellt, dass die Kinder finanziell ausreichend versorgt sind,
wenn den Eltern etwas zustoßen sollte.
Zwtl.: Besteuerung der Kapitaleinkünfte
Aus steuerlicher Sicht bringt es einige Vorteile, das Anlagekonto
auf den Namen des Kindes laufen zu lassen. „Alle Bürger – also auch
Kinder – müssen Einkünfte aus Kapitalvermögen grundsätzlich in Form
der Abgeltungssteuer versteuern“, erklärt Verbraucherschützer
Scherfling. Und nicht nur Festgeldkonten können mittlerweile auf dem
Namen des Kindes laufen – auch für Depots gibt es kindgerechte
Lösungen, die den Kauf von Fonds, Aktien oder Zertifikaten erlauben.
Der Vorteil des „Kinder-Kontos“: Läuft es auf dem Namen des
Nachwuchses, kann zum einen der volle Sparerfreibetrag von 801 Euro
ausgeschöpft werden. Zudem können Kinder, weil sie keine weiteren
Einkünfte haben, auch den Grundfreibetrag von 8.004 Euro sowie den
Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro steuerlich geltend machen.
Dadurch können Kinder Kapitaleinkünfte von bis zu 8.841 Euro
jährlich steuerfrei vereinnahmen. Eine Ausnahme gilt allerdings für
familienversicherte Kinder: Ab Kapitaleinkünften von 5.301 Euro
fällt für sie die Familienversicherung weg. Allerdings müsste der
Nachwuchs beim derzeitigen Zinsniveau dafür schon mehr als 200.000
Euro auf dem Tagesgeldkonto haben.
dapd.djn/T2012071702473/ome/K2120/rad
(Berlin)