Derzeit liegen beim Bundesfinanzhof rund 3.000
offene Steuerstreitfälle. Steuerzahler, die von diesen
steuerrechtlichen Fragen betroffen sind, können sich einklinken und
mitgewinnen.
Berlin (dapd). Derzeit liegen beim Bundesfinanzhof rund 3.000
offene Steuerstreitfälle. Steuerzahler, die von diesen
steuerrechtlichen Fragen betroffen sind, können sich einklinken und
mitgewinnen. Eine Auswahl der wichtigsten Musterprozesse
veröffentlicht die Stiftung Warentest in der April-Ausgabe der
Zeitschrift „Finanztest“ und zeigt, wie Steuerzahler vorgehen
sollten und wo sie sich zu weiteren anhängigen Verfahren informieren
können.
Neben Dauerbrennern – wie dem häuslichen Arbeitszimmer,
Bildungskosten oder Firmenwagen – spielt auch die elektronische
Datenübertragung eine Rolle. Der Bundesfinanzhof muss zum Beispiel
entscheiden, ob ein Eingabefehler bei der Benutzung des Programms
Elster-Formular ein grobes Verschulden des Steuerzahlers ist. Wenn
nicht, kann der Steuerzahler den Steuerbescheid später noch zu
seinen Gunsten ändern lassen.
Diese und viele weitere steuerrechtliche Fragen entscheiden die
höchsten Gerichte voraussichtlich in diesem Jahr. Die meisten sind
Sache des Bundesfinanzhofs in München, einige klären das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und der Europäische
Gerichtshof in Luxemburg.
dapd.djn/T2013032500859/ome/K2120/pon
(Berlin)