Schiffsfonds sind in den Schlagzeilen. Erst vor
wenigen Wochen musste der Schiffsfonds „Lloyd Fonds LF 94 MS Tosa
Sea“ Insolvenz anmelden. Genauso erging es kurze Zeit zuvor den
beiden Schiffsfonds „FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania“ und „PCE MS
Irène“. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs. In den vergangenen
Jahren gingen zahlreiche weitere Schiffsfonds Pleite.
Elmshorn (dapd). Schiffsfonds sind in den Schlagzeilen. Erst vor
wenigen Wochen musste der Schiffsfonds „Lloyd Fonds LF 94 MS Tosa
Sea“ Insolvenz anmelden. Genauso erging es kurze Zeit zuvor den
beiden Schiffsfonds „FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania“ und „PCE MS
Irène“. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs. In den vergangenen
Jahren gingen zahlreiche weitere Schiffsfonds Pleite. Doch wo liegen
die Ursachen für diese dramatische Entwicklung, und welche
finanziellen Konsequenzen drohen Privatanlegern, die in Schiffsfonds
investiert haben?
Branchenkenner rechnen damit, dass die Zahl der Insolvenzen von
Schiffsfonds in naher Zukunft deutlich steigen wird. Das sind
schlechte Aussichten für die mehr als 275.000 Deutschen, die
insgesamt rund 32 Milliarden Euro in Schiffsfonds investiert haben.
Zwtl.: Geringe Auslastung und niedrige Charterraten
Schiffsfonds könnten damit zu einem Milliardengrab werden. Doch
wie konnte es so weit kommen? Ursächlich für die katastrophale
Entwicklung bei den Schiffsfonds ist vor allem der massive Einbruch
der Auftragslage. Dem steht ein Überangebot an Schiffen gegenüber.
Folgen sind eine geringe Auslastung der Schiffe und
dementsprechend niedrige Charterraten. Die Einnahmen reichen daher
nicht mehr aus, um die laufenden Kosten zu decken. Zumal viele
dieser Schiffe teilweise fremdfinanziert wurden, so dass auch noch
Zahlungsverpflichtungen gegenüber Kreditgebern bestehen.
Erschwerend kommt hinzu, dass es bei Schiffsfonds an einer
staatlichen Kontrolle mangelt. „Eine Kontrolle durch
Aufsichtsbehörden – wie bei Investmentfonds oder Banken – gibt es
nicht“, sagt Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen. „Es gibt zwar auch seriöse Angebote, mangels
staatlicher Kontrolle ist der Anteil der schwarzen Schafe aber sehr
hoch.“
Zwtl.: Anlegern droht Totalverlust
Ein weiteres Handicap ist systembedingt: Schiffsfonds sind
geschlossene Fonds, die sich hinsichtlich der rechtlichen
Rahmenbedingungen erheblich von anderen Investmentfonds wie Aktien-
oder Rentenfonds unterscheiden. „Es handelt sich um
Beteiligungsmodelle, bei denen für ein bestimmtes
Investitionsprojekt – etwa ein Containerschiff – Geldgeber gesucht
werden. Die Anleger werden dabei Unternehmer mit allen Chancen und
Risiken“, erläutert Verbraucherschützerin Oelmann. Die Folge: Im
Falle einer Insolvenz des Schiffsfonds muss der Anleger daher mit
einem Totalverlust seines eingesetzten Kapitals rechnen.
Doch das ist nicht das einzige Problem. „Es kann auch dazu
kommen, dass man zum Nachschuss weiterer Mittel aufgefordert wird,
um eine drohende Insolvenz abzuwenden. Im Gegensatz zu offenen Fonds
ist dies bei geschlossenen Varianten möglich, da die Investoren zu
Mitgesellschaftern, also Unternehmern, werden“, erklärt Jürgen Kurz
von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz.
Doch sogar nach einer Insolvenz des Schiffsfonds können noch
weitere Zahlungsverpflichtungen auf den Anleger zukommen. Der Grund:
Viele Fonds haben in den Anfangsjahren Ausschüttungen vorgenommen,
die nicht aus Gewinnen, sondern aus den Einlagen der Kapitalgeber
stammten. In diesem Fall ist der Insolvenzverwalter berechtigt, die
Ausschüttungen von den Anlegern zurückzufordern.
Zwtl.: Was kann ein geschädigter Anleger tun?
Vielen Anlegern wird erst jetzt schmerzlich bewusst, dass
Schiffsfonds alles andere als eine risikoarme Geldanlage sind.
Expertin Oelmann warnt: „Für die allermeisten Anleger ist die
Investition in geschlossene Schiffsfonds aufgrund der geschilderten
Risiken nicht geeignet.“ Dennoch hätten in der Vergangenheit viele
Banken Schiffsfonds als sicheres Anlageprodukt beworben und auch
unerfahrenen Kleinanlegern die Produkte für die Altersvorsorge
empfohlen.
Für diese Anleger besteht nach einer Pleite des Schiffsfonds aber
noch die Hoffnung, zumindest einen Teil ihrer investierten
Ersparnisse wiederzusehen. Denn Bankberater haften generell für die
Folgen einer Falschberatung. Wenn der Bankberater es versäumt haben
sollte, seinen Kunden hinreichend über die mit Schiffsfonds
verbundenen Risiken aufzuklären, kann der Anleger also
Schadenersatzforderungen geltend machen.
Gleiches gilt auch, wenn die Bank dem Anleger verschwiegen hat,
dass für die Vermittlung des Fonds Provisionen gezahlt wurden
(sogenannte Kick-Back-Haftung). Ein geschädigter Anleger sollte
daher in jedem Fall eine Beratungsstelle oder einen Anwalt
konsultieren.
dapd.djn/T2012091802218/ome/K2120/mhs
(Elmshorn)