Bei Mängelrügen am Bau reicht eine normale E-Mail
nicht aus. Hier ist eine Mail mit qualifizierter elektronischer
Signatur nötig, informiert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und
Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein. Eine ohne eine solche
Signatur versandte E-Mail erfüllt nämlich nicht das
Schriftformerfordernis.

Berlin (dapd). Bei Mängelrügen am Bau reicht eine normale E-Mail
nicht aus. Hier ist eine Mail mit qualifizierter elektronischer
Signatur nötig, informiert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und
Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein. Eine ohne eine solche
Signatur versandte E-Mail erfüllt nämlich nicht das
Schriftformerfordernis. Nach einer grundsätzlichen Entscheidung des
Oberlandesgerichts Frankfurt/Main kann das Erfordernis der
eigenhändigen Unterschrift im elektronischen Rechtsverkehr nur durch
den Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur erfolgen
(AZ: 4 U 269/11).

Bei der Versendung von E-Mails sollte also darauf geachtet
werden, dass diese möglichst immer, mindestens aber dann eine
qualifizierte elektronische Signatur besitzen, wenn die Schriftform
eingehalten werden muss. „Die Entscheidung betrifft den gesamten
Bausektor. Auch kleine Firmen und Auftraggeber sollten sich
unbedingt mit den Erfordernissen an eine qualifizierte elektronische
Signatur vertraut zu machen“, sagt Rechtsanwalt Kay Prochnow.
Informationen zu den technischen Anforderungen an die qualifizierte
elektronische Signatur bietet die Website des Bundesamtes für die
Sicherheit in der Informationstechnologie bsi.de.

dapd.djn/T2012092503037/kaf/K2120/mwo

(Berlin)