Das Landgericht Frankfurt hat die
Schweizer Großbank UBS zur Zahlung von 150.000 Euro Schadenersatz an
eine 77 Jahre alte Anlegerin verurteilt. Die Bank hatte beim Verkauf
von Schiffsfonds-Anteilen sowohl eine Vermittlungsprovision von 6,7
Prozent als auch einen Ausgabeaufschlag von 5 Prozent kassiert, wie
die Anwälte der Klägerin am Mittwoch mitteilten.
Frankfurt/Main (dapd). Das Landgericht Frankfurt hat die
Schweizer Großbank UBS zur Zahlung von 150.000 Euro Schadenersatz an
eine 77 Jahre alte Anlegerin verurteilt. Die Bank hatte beim Verkauf
von Schiffsfonds-Anteilen sowohl eine Vermittlungsprovision von 6,7
Prozent als auch einen Ausgabeaufschlag von 5 Prozent kassiert, wie
die Anwälte der Klägerin am Mittwoch mitteilten. Der Anlegerin
erklärte in dem Verfahren, dass sie die Anteile nicht gekauft hätte,
wenn sie von der doppelten Zahlung gewusst hätte.
Die UBS kündigte Rechtsmittel gegen die Entscheidung an. Die Bank
hatte den Anwälten der 77-Jährigen zufolge den Schiffsfonds als
geeignet für die sicherheitsorientierte Geldanlage empfohlen.
Inzwischen habe der Schiffsfonds aber über 80 Prozent seines Wertes
verloren. Die Frau bekomme nun fast das gesamte investierte Geld
zurück.
(AZ: LG Frankfurt 2-21 O 40/11)
dapd.djn/T2012120501464/ph/mwo
(Frankfurt/Main)