Die Stiftung Warentest hat sechs Kriterien
entwickelt, die vor einer Investition in geschlossene
Immobilienfonds leicht überprüft werden können. Potenzielle Anleger
sollten sich diese entweder von den Fondsverkäufern bestätigen
lassen oder die Informationen den Prospekten der Fonds entnehmen
können:
Berlin (dapd). Die Stiftung Warentest hat sechs Kriterien
entwickelt, die vor einer Investition in geschlossene
Immobilienfonds leicht überprüft werden können. Potenzielle Anleger
sollten sich diese entweder von den Fondsverkäufern bestätigen
lassen oder die Informationen den Prospekten der Fonds entnehmen
können:
– Mindestens 90 Prozent der Immobilieninvestition sollte vor
Vertragsunterzeichnung schon bekannt sein.
– Fonds, die in Immobilien in Deutschland investieren, sollten
keine Fremdwährungskredite aufnehmen.
– Einzahlungen sollten nicht in Raten erfolgen. Für Kleinanleger
sind die Fonds völlig ungeeignet, weil immer das Risiko einer Pleite
besteht. Geht der Fonds pleite, müssen Ratensparer bis zur
vereinbarten Gesamtsumme weiterzahlen.
– Anleger sollte darauf achten, dass die Prospektverantwortung
niemals auf den Fonds selbst übertragen wird. Ansonsten haftet der
Fondsanleger mit seinem Fondsanteil selbst für Fehler und muss im
Fall der Fälle quasi gegen sich selbst klagen.
– Einmalkosten zu Anfang dürfen höchsten 20 Prozent betragen. Da
diese Kosten nicht mit Immobilien- oder Grundstückswerten hinterlegt
sind, müssen diese durch Mieteinnahmen verdient werden. Je höher
diese Kosten sind, desto riskanter ist die Investition.
– Höchstens 50 Prozent der Investition dürfen durch Kredite
abgedeckt werden.
dapd.djn/T2012111350714/tse/mwa
(Berlin)