Wer die private Nutzung eines Betriebs-Pkw
versteuern muss, macht das oft pauschal nach der
Ein-Prozent-Methode. In vielen Fällen fahren Steuerzahler jedoch
besser, wenn sie auf ein Fahrtenbuch zurückgreifen. Damit werden die
privaten und betrieblichen Fahrten einzeln aufgelistet, so dass der
Privatanteil leicht exakt zu ermitteln ist.
Köln (dapd). Wer die private Nutzung eines Betriebs-Pkw
versteuern muss, macht das oft pauschal nach der
Ein-Prozent-Methode. In vielen Fällen fahren Steuerzahler jedoch
besser, wenn sie auf ein Fahrtenbuch zurückgreifen. Damit werden die
privaten und betrieblichen Fahrten einzeln aufgelistet, so dass der
Privatanteil leicht exakt zu ermitteln ist.
Zum Jahreswechsel besteht nun wieder die Möglichkeit, auf die
Fahrtenbuch-Methode umzusteigen. Darauf weist das Portal
steuertipps.de hin. Sollte sich zum Ende des folgenden Jahres
herausstellen, dass die Ein-Prozent-Methode doch günstiger gewesen
wäre, können sich auch Dienstwagennutzer mit Fahrtenbuch für die
pauschale Regelung entscheiden.
dapd.djn/T2013010200436/ome/K2120/rad
(Köln)