Partylärm und laute Silvesterknaller am letzten
Tag des Jahres sind nicht jedermanns Sache. „Feierbiester“ nehmen
darauf aber nur bedingt Rücksicht, oft auch in Unkenntnis der
geltenden Regeln. Diese ruft der Deutsche Mieterbund kurz vor dem
Jahreswechsel noch einmal ins Gedächtnis. Und die
Versicherungsbranche weiß Rat, wenn doch einmal etwas daneben gehen
sollte.

Berlin (dapd). Partylärm und laute Silvesterknaller am letzten
Tag des Jahres sind nicht jedermanns Sache. „Feierbiester“ nehmen
darauf aber nur bedingt Rücksicht, oft auch in Unkenntnis der
geltenden Regeln. Diese ruft der Deutsche Mieterbund kurz vor dem
Jahreswechsel noch einmal ins Gedächtnis. Und die
Versicherungsbranche weiß Rat, wenn doch einmal etwas daneben gehen
sollte.

Im Prinzip gilt das ganze Jahr über: Ab 22.00 Uhr herrscht
Nachtruhe – mit einer Ausnahme: Silvester. In dieser Nacht gelten de
facto Sonderregelungen. Da überall gefeiert und der Jahreswechsel
mit Böllern und Raketen begleitet wird, ist es wenig sinnvoll,
Nachtruhe von den feiernden Nachbarn zu fordern.

Zwtl.: Kein unbegrenztes Krachmachen

Der Deutsche Mieterbund spricht in diesem Fall von einer
„erweiterten Toleranzgrenze“. Dennoch bleibe das Gebot der
gegenseitigen Rücksichtnahme in Mehrfamilienhäusern bestehen, betont
der Verband. Die erweiterte Toleranzgrenze dürfe nicht als Freibrief
für ungebremstes Krachmachen verstanden werden. Der Mieterbund
empfiehlt daher, den Nachbarn vorher Bescheid zu geben, wenn man das
neue Jahr lautstark in der Wohnung begrüßen will.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rät
mit Blick auf die bevorstehenden Feiern zur Vorsicht beim Umgang mit
Feuerwerk. Die Liste möglicher Schäden in der Neujahrsnacht reiche
von brennenden Wohnungen durch verirrte Raketen über zerstörten
Fußbodenbelag durch Knallfrösche bis hin zu zerbeulten Autos durch
Feuerwerkskörper. Aber auch schwere Augenverletzungen und
Verbrennungen seien jedes Jahr wieder zu beklagen.

Zwtl.: Welche Versicherung im Schadensfall hilft

Bei Schäden, die etwa durch Feuer oder aber auch Löschwasser an
Einrichtungsgegenständen entstehen, hilft laut GDV die
Hausratversicherung. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden,
die beispielsweise durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude
entstehen. Die Private Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn etwa
der Versicherte als Partygast in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern
Schaden anrichtet oder Jugendliche mit Böllern oder Knallfröschen
hantieren und jemand dadurch zu Schaden kommt. Wer sich beim
Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften
Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten
Unfallversicherung.

Zwtl.: Tipps zum Umgang mit Feuerwerkskörpern

Auch zum richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern geben die
Versicherer Tipps: Nur am Silvesterabend bis zum Neujahrstag (in der
Regel von 18.00 bis 7.00 Uhr) ist böllern erlaubt. Verboten ist das
Knallen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie
Kinder- und Altenheimen.

Die Feuerwerkskörper müssen eine Zulassung durch die
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) haben. Dann
sind sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher. Knaller der
Klasse P2 dürfen nur von Erwachsenen gezündet werden. Zudem muss ein
Schutzabstand von acht Metern eingehalten werden. Türen und Fenster
sollten stets geschlossen sein, damit sich keine Knaller in die
Wohnung verirren.

Zwtl.: Schäden am Auto durch Böller meist harmlos

Der Neujahrsmorgen kann nicht nur wegen übermäßigen Feierns
Unbehagen bereiten. Auch auf dem Auto gelandete Silvesterraketen
oder Böller hinterlassen Spuren. Die sind jedoch in den meisten
Fällen mit etwas Lackpolitur fast schneller wieder weg als der
Kater.

„Legales Feuerwerk verursacht bei richtiger Anwendung kaum
Schäden“, sagt Norbert Ollek vom TÜV Süd. Als Startplatz oder
Abbrennstelle für Feuerwerk darf das Autodach natürlich nicht
herhalten. Brennende Autos durch Feuerwerk sind Ollek zufolge
selten. Um Tanks zum Explodieren zu bringen, sei deutlich mehr
Zündenergie erforderlich, als sie übliches Knallzeug liefern kann.

Bei größeren Schäden kann sich ein Anruf bei der Versicherung
lohnen. Gerät das Auto durch Feuerwerk in Brand oder geht die
Frontscheibe zu Bruch, springt die Teilkaskoversicherung ein,
erläutert der TÜV Süd. Die Vollkaskoversicherung übernimmt den
Schaden, wenn mutwillige Zerstörung vorliegt oder das Auto durch
herabfallende Raketen verbeult wird. Fotos des Schadens helfen bei
der Abwicklung.

dapd.djn/T2012122701053/mwo/mwa

(Berlin)