Wer sich für das kommende Jahr Freibeträge –
etwa für Werbungskosten – sichern möchte, muss sich diese vom
Finanzamt eintragen lassen. Dafür reicht ein vereinfachter Antrag
auf Lohnsteuer-Ermäßigung aus. Am einfachsten lässt sich der mit
einer kostenlosen Software erstellen, die auf der Website
akademische.de heruntergeladen werden kann.
Mannheim (dapd). Wer sich für das kommende Jahr Freibeträge –
etwa für Werbungskosten – sichern möchte, muss sich diese vom
Finanzamt eintragen lassen. Dafür reicht ein vereinfachter Antrag
auf Lohnsteuer-Ermäßigung aus. Am einfachsten lässt sich der mit
einer kostenlosen Software erstellen, die auf der Website
akademische.de heruntergeladen werden kann.
Ausnahmen sind nur möglich bei Pauschbeträgen für behinderte
Menschen und Hinterbliebene: Sie müssen nur dann neu beantragt
werden, wenn sie nicht schon in der neuen elektronischen Datenbank
(ELSTAM) gespeichert sind. Die Eintragung kann fehlen, weil etwa das
Gültigkeitsdatum für den Freibetrag abgelaufen ist.
(Software-Download: http://url.dapd.de/WjGglC )
dapd.djn/T2012112800849/ome/K2120/rad
(Mannheim)