Sprachkurse im Ausland können zum Teil von der
Steuer abgesetzt werden. Oft ist ihre steuerliche Anerkennung dem
Finanzamt aber ein Dorn im Auge. Meist mutmaßt der Fiskus, dass
private Gründe ausschlaggebend für den Besuch des Sprachkurses
waren, und erkennt die Kosten daher nicht an.
Hamburg (dapd). Sprachkurse im Ausland können zum Teil von der
Steuer abgesetzt werden. Oft ist ihre steuerliche Anerkennung dem
Finanzamt aber ein Dorn im Auge. Meist mutmaßt der Fiskus, dass
private Gründe ausschlaggebend für den Besuch des Sprachkurses
waren, und erkennt die Kosten daher nicht an. Mittlerweile dürfen
Reisekosten aber in einen privaten und einen nicht privaten Teil
aufgeteilt und entsprechend abgesetzt werden. Ist ein sachgerechter
Maßstab für die Aufteilung nicht zu finden, gilt die sogenannte
Fifty-Fifty-Regel: Alle mit der Reise verbundenen Kosten können zur
Hälfte steuerlich abgesetzt werden.
Diesen Maßstab wendete jetzt auch das Sächsische Finanzgericht
an, um über die Absetzbarkeit von Kosten eines dreiwöchigen
Spanisch-Sprachkurses für Fortgeschrittene in Quito in den Anden
Ecuadors zu entscheiden (Aktenzeichen: 8 K 1691/06). Die
Reisekosten, darunter Flug-, Hotel- und Verpflegungskosten, sind
demnach zur Hälfte und die reinen Kursgebühren der Teilnehmerin in
voller Höhe absetzbar, entschied das Gericht.
dapd.djn/T2012110203013/ome/K2120/mhs
(Hamburg)