Investoren, die eine Immobilie in einem
Sanierungsgebiet erwerben, können die Kosten für die Modernisierung
und Sanierung innerhalb von zwölf Jahren von der Steuer absetzen.
Voraussetzung für die Steuerbegünstigung ist, dass der Käufer die
Baumaßnahmen vorher detailliert mit der Sanierungsbehörde vereinbart
hat und diese ihm eine Bescheinigung über die Höhe der begünstigten
Baukosten ausstellt.
Berlin (dapd). Investoren, die eine Immobilie in einem
Sanierungsgebiet erwerben, können die Kosten für die Modernisierung
und Sanierung innerhalb von zwölf Jahren von der Steuer absetzen.
Voraussetzung für die Steuerbegünstigung ist, dass der Käufer die
Baumaßnahmen vorher detailliert mit der Sanierungsbehörde vereinbart
hat und diese ihm eine Bescheinigung über die Höhe der begünstigten
Baukosten ausstellt. Nach Abschluss der Sanierung muss der
Eigentümer der Immobilie eine sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen.
Diese Steuervorteile stehen auch Investoren offen, die
Eigentumswohnungen von Bauträgern kaufen. Voraussetzung ist
lediglich, dass sie die Wohnung vor Beginn der Baumaßnahmen kaufen.
„Bei dieser Gestaltung ergibt sich im Detail jedoch eine Vielzahl
von Problemen“, sagt Hans-Joachim Beck, Leiter der Steuerabteilung
des Immobilienverbands Deutschland (IVD). Das liege schon daran,
dass an dem Verfahren außer der Sanierungsbehörde das
Betriebsfinanzamt des Bauträgers sowie das Wohnsitzfinanzamt des
Käufers beteiligt sind.
Häufig sei sogar strittig, welche Behörde für die einzelnen
Fragen zuständig ist. Den Beteiligten sei oft auch nicht klar, dass
in diesen Fällen die Bemessungsgrundlage für die erhöhten
Absetzungen nicht durch die Baukosten, sondern einen bestimmten
Anteil der Anschaffungskosten gebildet wird und dass dieser im
Kaufvertrag vertraglich vereinbart werden kann.
(Ein IVD-Ratgeber zu diesem Thema kann im Internet unter
http://www.ivd-webshop.net/ bestellt werden. Er kostet 29,80 Euro.)
dapd.djn/T2012100903233/kaf/K2120/mwo
(Berlin)