2012 ist zu Ende – und eine Reihe für 2013
vorgesehener Änderungen an der Steuergesetzgebung hängt in der Luft,
weil sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat im
Dezember in nur wenigen Punkten einigen konnte. Darauf weist der
Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine hin.
Berlin (dapd). 2012 ist zu Ende – und eine Reihe für 2013
vorgesehener Änderungen an der Steuergesetzgebung hängt in der Luft,
weil sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat im
Dezember in nur wenigen Punkten einigen konnte. Darauf weist der
Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine hin. So soll bei der
Einkommensteuer nur der Grundfreibetrag für das steuerfreie
Existenzminimum angehoben werden. Diese Änderung war aber ohnehin
verfassungsrechtlich notwendig und bringt nun höchstens zwei Euro
Entlastung im Monat.
Dagegen bleiben wichtige Regelungen weiter ohne Rechtsgrundlage.
Das gilt für die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte
ELSTAM ebenso wie für die steuerliche Behandlung der Bezüge beim
Bundesfreiwilligendienst oder freiwilligen Wehrdienst. Auch die
Änderung der Aufbewahrungsfristen konnte nicht mehr wie geplant zum
Jahresende umgesetzt werden. Ebenfalls noch nicht verabschiedet sind
die Anhebung der Steuerfreigrenze für Übungsleiter von bisher 2.100
auf 2.400 Euro, die Verbesserung der steuerlichen Förderung der
Altersvorsorge und die zusätzliche Förderung der Risikovorsorge.
dapd.djn/T2013010401956/ome/K2120/rad
(Berlin)